Home  »  Meldung vom 06.06.2018  »  Marke solidaris von Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung

Wortmarke solidaris von Gönnerverein Pro Hang Blues ... 564984


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.12.2007



Details zur Marke solidaris

Gesuch Nr.

62126/2007

Wortmarke

solidaris

Eintrag ins Markenregister

26.11.2007

Hinterlegungs­datum

31.10.2007

Eintragsänderung

11.12.2007

Ablauf Schutzfrist

31.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 240 vom 11.12.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

36, 43, 45

Löschdatum

05.06.2018

Inhaber

Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung
Postfach 2030
5402 Baden CH
 

Vertreter

Jeff Siegrist
Sonnenbergstrasse 51
5408 Ennetbaden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 36

Sammeln von Spenden für andere; Sammeln von Spenden für Wohltätigkeitszwecke.

Klasse 43

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

Klasse 45

Lizenzvergabe von gewerblichen Schutzrechten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag solidaris

Markeneintragung: Die Markennummer 564984 gehört zu der Wortmarke «solidaris» von Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 564984 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 564984 gehört dem Inhaber Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung Postfach 2030, 5402 Baden CH. Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung wird vertreten durch Jeff Siegrist Sonnenbergstrasse 51, 5408 Ennetbaden CH.


Marke solidaris mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke solidaris, eingetragen durch Gönnerverein Pro Hang Blues Stiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.