Home  »  Meldung vom 09.04.2019  »  Le Temps of Switzerland von Martin Altermatt

Bildmarke Le Temps of Switzerland von Martin Altermatt ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Neuenburg  NE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 11.12.2007

Bildmarke 564937

Details zur Marke Le Temps of Switzerland ((fig.))

Gesuch Nr.

55292/2007

Bildmarke

Le Temps of Switzerland ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.11.2007

Hinterlegungs­datum

16.05.2007

Eintragsänderung

11.12.2007

Ablauf Schutzfrist

16.05.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 240 vom 11.12.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

14

Inhaber

Martin Altermatt
Chemin des Vignes-Perdues 6B
2022 Bevaix CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 14

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Le Temps of Switzerland ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 564937 gehört zu der Bildmarke «-» von Martin Altermatt. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 564937 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. April 2019 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 564937 gehört dem Inhaber Martin Altermatt Chemin des Vignes-Perdues 6B, 2022 Bevaix CH. Der Inhaber Martin Altermatt hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Le Temps of Switzerland ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Le Temps of Switzerland ((fig.)), eingetragen durch Martin Altermatt, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.