Home  »  Meldung vom 11.04.2018  »  Marke SHISHA-LITE von Swift-lite

Wortmarke SHISHA-LITE von Swift-lite - Markeneintrag Nr. 564885


Land des Markeninhabers: Grossbritannien  GB (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.12.2007



Details zur Marke SHISHA-LITE

Gesuch Nr.

59658/2007

Wortmarke

SHISHA-LITE

Eintrag ins Markenregister

22.11.2007

Hinterlegungs­datum

04.09.2007

Eintragsänderung

06.12.2007

Ablauf Schutzfrist

04.09.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 237 vom 06.12.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

4, 34

Löschdatum

10.04.2018

Inhaber

Swift-lite
Charcoal Company Limited, Marley Lane, Battle
East Sussex TN33 0RE GB
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 4

Kohletabletten zur Verbrennung von Weihrauch.

Klasse 34

Kohletabletten für den Gebrauch in Wasserpfeifen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag SHISHA-LITE

Markeneintragung: Die Markennummer 564885 gehört zu der Wortmarke «SHISHA-LITE» von Swift-lite. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 564885 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 10. April 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 564885 gehört dem Inhaber Swift-lite Charcoal Company Limited, Marley Lane, Battle, East Sussex TN33 0RE GB. Swift-lite wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke SHISHA-LITE mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke SHISHA-LITE, eingetragen durch Swift-lite, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.