Home  »  Meldung vom 06.06.2018  »  Marke KREIS DES LICHTS von Mirjana Matovic

Wortmarke KREIS DES LICHTS von Mirjana Matovic - ... 564859


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.12.2007



Details zur Marke KREIS DES LICHTS

Gesuch Nr.

55073/2007

Wortmarke

KREIS DES LICHTS

Eintrag ins Markenregister

22.11.2007

Hinterlegungs­datum

31.10.2007

Eintragsänderung

06.12.2007

Ablauf Schutzfrist

31.10.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 237 vom 06.12.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 20, 41

Löschdatum

05.06.2018

Inhaber

Mirjana Matovic
Albisstrasse 40
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, Fotografien, Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate).

Klasse 20

Waren aus Kunststoff, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind.

Klasse 41

Ausbildung; Unterhaltung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KREIS DES LICHTS

Markeneintragung: Die Markennummer 564859 gehört zu der Wortmarke «KREIS DES LICHTS» von Mirjana Matovic. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 564859 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 05. Juni 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 564859 gehört dem Inhaber Mirjana Matovic Albisstrasse 40, 8038 Zürich CH. Der Inhaber Mirjana Matovic hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KREIS DES LICHTS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KREIS DES LICHTS, eingetragen durch Mirjana Matovic, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.