Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke VARassist it Pays to Partner ((fig.)) von SoftwareOne AG

VARassist it Pays to Partner ((fig.)) (564387)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Nidwalden  NW (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 564387

Details zur Marke VARassist it Pays to Partner ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

58219/2007

Bildmarke

VARassist it Pays to Partner ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

07.11.2007

Hinterlegungs­datum

30.07.2007

Ablauf Schutzfrist

30.07.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 35, 38, 42, 45

Inhaber

SoftwareOne AG
Riedenmatt 4
6370 Stans CH
 

Vertreter

MLL Legal AG
Schiffbaustrasse 2, Postfach
8031 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag VARassist it Pays to Partner ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 564387 gehört zu der Bildmarke «VARassist it Pays to Partner ((fig.))» von SoftwareOne AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 564387 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 564387 gehört dem Inhaber SoftwareOne AG Riedenmatt 4, 6370 Stans CH. SoftwareOne AG wird vertreten durch MLL Legal AG Schiffbaustrasse 2, Postfach, 8031 Zürich CH.


Marke VARassist it Pays to Partner ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VARassist it Pays to Partner ((fig.)), eingetragen durch SoftwareOne AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.