Details zur Marke Krankenfairsicherung
Marken Nr.
Gesuch Nr.
60014/2007
Wortmarke
Krankenfairsicherung
Eintrag ins Markenregister
11.10.2007
Hinterlegungsdatum
12.09.2007
Eintragsänderung
25.10.2007
Ablauf Schutzfrist
12.09.2017
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 207 vom 25.10.2007
Nizza-Klassifikation Nr.
35, 42, 45
Löschdatum
17.04.2018
Inhaber
Dufourstrasse 40
9001 St. Gallen CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 35
Werbung, Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten.
Klasse 42
Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen, industrielle Analysen und Forschung, Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen.
Klasse 45
Rechtsberatung und -vertretung.
Zusammenfassung zum Markeneintrag Krankenfairsicherung
Markeneintragung: Die Markennummer 563332 gehört zu der Wortmarke «Krankenfairsicherung» von Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 563332 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 17. April 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 563332 gehört dem Inhaber Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG Dufourstrasse 40, 9001 St. Gallen CH. Der Inhaber Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Krankenfairsicherung mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Krankenfairsicherung, eingetragen durch Helvetia Schweizerische Versicherungsgesellschaft AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.