Home  »  Meldung vom 22.09.2023  »  Marke RailBoard von APG SGA SA

Wortmarke RailBoard von APG SGA SA - Markeneintrag Nr. 562457


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Genf  GE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 02.10.2007



Details zur Marke RailBoard

Gesuch Nr.

55795/2007

Wortmarke

RailBoard

Eintrag ins Markenregister

14.09.2007

Hinterlegungs­datum

31.05.2007

Eintragsänderung

02.10.2007

Ablauf Schutzfrist

31.05.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 190 vom 02.10.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 16, 20, 35

Inhaber

APG SGA SA
Carrefour de Rive 1
1207 Genève CH
 

Vertreter

Benno Lindegger,Rechtsanwalt und Notar
Wildeggstrasse 24
9000 St.gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Plakatrahmen aus Metall.

Klasse 16

Papier, Karton und Waren aus diesen Materialien, soweit nicht in anderen Klassen enthalten.

Klasse 20

Rahmen.

Klasse 35

Werbung, Marketing, Verkaufsförderung, Public Relations, Marktforschung; Unternehmensberatung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag RailBoard

Markeneintragung: Die Markennummer 562457 gehört zu der Wortmarke «RailBoard» von APG SGA SA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 562457 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 21. September 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 562457 gehört dem Inhaber APG SGA SA Carrefour de Rive 1, 1207 Genève CH. APG SGA SA wird vertreten durch Benno Lindegger,Rechtsanwalt und Notar Wildeggstrasse 24, 9000 St.gallen CH.


Marke RailBoard mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke RailBoard, eingetragen durch APG SGA SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.