Home  »  Meldung vom 22.03.2025  »  Marke HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.)) von Schweizerische Herzstiftung

HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.)) (562240)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 562240

Details zur Marke HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00384/2007

Bildmarke

HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

12.09.2007

Hinterlegungs­datum

06.03.2007

Ablauf Schutzfrist

06.03.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 44

Inhaber

Schweizerische Herzstiftung
Dufourstrasse 30
3005 Bern CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 562240 gehört zu der Bildmarke «HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.))» von Schweizerische Herzstiftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 562240 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 562240 gehört dem Inhaber Schweizerische Herzstiftung Dufourstrasse 30, 3005 Bern CH. Schweizerische Herzstiftung wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HELP BEI HERZ- UND HIRN-NOTFALL ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Herzstiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.