Home  »  Meldung vom 09.01.2018  »  Marke Wellino von Bäckerei-Konditorei Schneider

Wortmarke Wellino von Bäckerei-Konditorei Schneider - ... 561714


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 18.09.2007



Details zur Marke Wellino

Gesuch Nr.

55932/2007

Wortmarke

Wellino

Eintrag ins Markenregister

03.09.2007

Hinterlegungs­datum

05.06.2007

Eintragsänderung

18.09.2007

Ablauf Schutzfrist

05.06.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 180 vom 18.09.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

30

Löschdatum

08.01.2018

Inhaber

Bäckerei-Konditorei Schneider
Seestrasse 40
8330 Pfäffikon ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffee-Ersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate, Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver; Salz, Senf; Essig, Saucen (Würzmittel); Gewürze, Kühleis.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Wellino

Markeneintragung: Die Markennummer 561714 gehört zu der Wortmarke «Wellino» von Bäckerei-Konditorei Schneider. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 561714 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 08. Januar 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 561714 gehört dem Inhaber Bäckerei-Konditorei Schneider Seestrasse 40, 8330 Pfäffikon ZH CH. Der Inhaber Bäckerei-Konditorei Schneider hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Wellino mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Wellino, eingetragen durch Bäckerei-Konditorei Schneider, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.