Home  »  Meldung vom 22.03.2025  »  Marke HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.)) von Schweizerische Herzstiftung

HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.)) (561618)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 561618

Details zur Marke HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

00015/2007

Bildmarke

HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

30.08.2007

Hinterlegungs­datum

03.01.2007

Ablauf Schutzfrist

03.01.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41, 44

Inhaber

Schweizerische Herzstiftung
Dufourstrasse 30
3005 Bern CH
 

Vertreter

Walder Wyss AG
Seefeldstrasse 123, Postfach 1236
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 561618 gehört zu der Bildmarke «HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.))» von Schweizerische Herzstiftung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 561618 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 561618 gehört dem Inhaber Schweizerische Herzstiftung Dufourstrasse 30, 3005 Bern CH. Schweizerische Herzstiftung wird vertreten durch Walder Wyss AG Seefeldstrasse 123, Postfach 1236, 8034 Zürich CH.


Marke HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke HerzCheck CardioTest CardioTest ((fig.)), eingetragen durch Schweizerische Herzstiftung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.