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Bildmarke FULLMOON TROPHY von WEHRLI Christoph ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.09.2007

Bildmarke 561563

Details zur Marke FULLMOON TROPHY ((fig.))

Gesuch Nr.

55540/2007

Bildmarke

FULLMOON TROPHY ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.08.2007

Hinterlegungs­datum

24.05.2007

Eintragsänderung

11.09.2007

Ablauf Schutzfrist

24.05.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 175 vom 11.09.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

16, 41

Löschdatum

25.12.2017

Inhaber

WEHRLI Christoph
Durachweg 22
8200 Schaffhausen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 16

Druckereierzeugnisse, insbesondere Handbücher, Broschüren, Zeitschriften und Publikationen; Schreibwaren; Künstlerbedarfsartikel und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es nicht in anderen Klassen enthalten ist.

Klasse 41

Unterhaltung, sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag FULLMOON TROPHY ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 561563 gehört zu der Bildmarke «-» von WEHRLI Christoph. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 561563 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 25. Dezember 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 561563 gehört dem Inhaber WEHRLI Christoph Durachweg 22, 8200 Schaffhausen CH. Der Inhaber WEHRLI Christoph hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke FULLMOON TROPHY ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke FULLMOON TROPHY ((fig.)), eingetragen durch WEHRLI Christoph, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.