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Bildmarke BK British Knights von Marine Stock Limited ...


Land des Markeninhabers: Jungferninseln (Britisch)  VG (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 30.08.2007

Bildmarke 561181

Details zur Marke BK British Knights ((fig.))

Gesuch Nr.

50530/2007

Bildmarke

BK British Knights ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

16.08.2007

Hinterlegungs­datum

15.01.2007

Eintragsänderung

30.08.2007

Ablauf Schutzfrist

15.01.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 167 vom 30.08.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

25

Inhaber

Marine Stock Limited
1st Floor, Columbus Centre Building, P.O. Box 901
Road Town, Tortola VG
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; alle vorgenannten Waren britischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BK British Knights ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 561181 gehört zu der Bildmarke «-» von Marine Stock Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 561181 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. Januar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 561181 gehört dem Inhaber Marine Stock Limited 1st Floor, Columbus Centre Building, P.O. Box 901, Road Town, Tortola VG. Marine Stock Limited wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke BK British Knights ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BK British Knights ((fig.)), eingetragen durch Marine Stock Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.