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Bildmarke BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 von Stadtgemeinde ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 24.07.2007

Bildmarke 560109

Details zur Marke BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 ((fig.))

Gesuch Nr.

54361/2007

Bildmarke

BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

10.07.2007

Hinterlegungs­datum

25.04.2007

Eintragsänderung

24.07.2007

Ablauf Schutzfrist

25.04.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 141 vom 24.07.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 43

Inhaber

Stadtgemeinde Brig-Glis,Gemeindeverwaltung
Stockalperschloss
3900 brig-Glis CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung, Unternehmensverwaltung, Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 43

Verpflegung; Beherbergung von Gästen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 560109 gehört zu der Bildmarke «-» von Stadtgemeinde Brig-Glis,Gemeindeverwaltung. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 560109 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 560109 gehört dem Inhaber Stadtgemeinde Brig-Glis,Gemeindeverwaltung Stockalperschloss, 3900 brig-Glis CH. Der Inhaber Stadtgemeinde Brig-Glis,Gemeindeverwaltung hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BRIG GLIS ALPENSTADT 2008 ((fig.)), eingetragen durch Stadtgemeinde Brig-Glis,Gemeindeverwaltung, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.