Home  »  Meldung vom 31.10.2017  »  Marke DIVINES von Siemens Schweiz AG

Wortmarke DIVINES von Siemens Schweiz AG - Markeneintrag Nr. 560028


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 24.07.2007



Details zur Marke DIVINES

Gesuch Nr.

53330/2007

Wortmarke

DIVINES

Eintrag ins Markenregister

09.07.2007

Hinterlegungs­datum

26.03.2007

Eintragsänderung

24.07.2007

Ablauf Schutzfrist

26.03.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 141 vom 24.07.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

9

Löschdatum

30.10.2017

Inhaber

Siemens Schweiz AG
Freilagerstrasse 40
8047 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Kommunikationscomputer, Geräte der Sprach-, Bild-, Text-, Daten-, Multimedia-Kommunikationstechnik, Telefone, Bildtelefone, insbesondere Sprachendgeräte für den Handel; Software für Kommunikationscomputer, Software für Geräte der Sprach-, Bild-, Text-, Daten-, Multimedia-Kommunikationstechnik, insbesondere Software für Sprachdatenendgeräte für den Handel.



Zusammenfassung zum Markeneintrag DIVINES

Markeneintragung: Die Markennummer 560028 gehört zu der Wortmarke «DIVINES» von Siemens Schweiz AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 560028 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 30. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 560028 gehört dem Inhaber Siemens Schweiz AG Freilagerstrasse 40, 8047 Zürich CH. Der Inhaber Siemens Schweiz AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke DIVINES mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke DIVINES, eingetragen durch Siemens Schweiz AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.