Home  »  Meldung vom 15.08.2017  »  Marke BAUTEILASSISTENT von BASF SE

Wortmarke BAUTEILASSISTENT von BASF SE - Markeneintrag Nr. 559750


Land des Markeninhabers: Deutschland  DE (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.07.2007



Details zur Marke BAUTEILASSISTENT

Gesuch Nr.

00051/2007

Wortmarke

BAUTEILASSISTENT

Eintrag ins Markenregister

29.06.2007

Hinterlegungs­datum

11.01.2007

Eintragsänderung

17.07.2007

Ablauf Schutzfrist

11.01.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 136 vom 17.07.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 42

Löschdatum

14.08.2017

Inhaber

BASF SE
Carl-Bosch-Str. 38
67056 Ludwigshafen am Rhein DE
 

Vertreter

Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP
Zwängiweg 7
8038 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 9

Softwareprodukte, Computer und Computer-Hardware (soweit in Klasse 9 enthalten).

Klasse 42

Erstellen von Programmen für die Datenverarbeitung, bautechnische Dienstleistungen nämlich Berechnung von Dämmwerten.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag BAUTEILASSISTENT

Markeneintragung: Die Markennummer 559750 gehört zu der Wortmarke «BAUTEILASSISTENT» von BASF SE. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 559750 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. August 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 559750 gehört dem Inhaber BASF SE Carl-Bosch-Str. 38, 67056 Ludwigshafen am Rhein DE. BASF SE wird vertreten durch Schmauder & Partner AG,Patent- und Markenanwälte VSP Zwängiweg 7, 8038 Zürich CH.


Marke BAUTEILASSISTENT mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BAUTEILASSISTENT, eingetragen durch BASF SE, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.