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Bildmarke 55916/2017 von Grass GmbH


Land des Markeninhabers: Österreich  AT (Land Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.03.2022

Bildmarke 55916/2017

Details zur Marke ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

Bildmarke

((fig.))

Hinterlegungs­datum

11.05.2020

Ablauf Schutzfrist

11.05.2030

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

6, 20

Löschdatum

08.03.2022

Inhaber

Grass GmbH
Grass Platz 1
6973 Höchst AT
 

Vertreter

Patentanwaltskanzlei Daub
Leutschenbachstrasse 95
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 6

Zargen aus Metall; Aufsatzzargen aus Metall; Seitenabdeckungen für Aufsatzzargen aus Metall.

Klasse 20

Möbel; Möbel aus Metall; Schubladen; Teile von Schubladen; Zargen [Möbel]; Zargen, nicht aus Metall [Möbel]; Aufsatzzargen [Möbel]; Aufsatzzargen, nicht aus Metall [Möbel]; Seitenabdeckungen für Aufsatzzargen [Möbel]; Seitenabdeckungen für Aufsatzzargen, nicht aus Metall [Möbel].

Zusammenfassung zum Markeneintrag ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 55916/2017 gehört zum Markengesuch von Grass GmbH. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 55916/2017 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. März 2022 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 55916/2017 / Bildmarke 55916/2017 von Grass GmbH gehört dem Inhaber Grass GmbH Grass Platz 1, 6973 Höchst AT. Grass GmbH wird vertreten durch Patentanwaltskanzlei Daub Leutschenbachstrasse 95, 8050 Zürich CH.


Marke ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ((fig.)), eingetragen durch Grass GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.