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Bildmarke KOÓNI von Peter Brönnimann (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.06.2007

Bildmarke 558924

Details zur Marke KOÓNI ((fig.))

Gesuch Nr.

52409/2007

Bildmarke

KOÓNI ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.05.2007

Hinterlegungs­datum

03.03.2007

Eintragsänderung

14.06.2007

Ablauf Schutzfrist

03.03.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 113 vom 14.06.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 31, 32

Löschdatum

09.10.2017

Inhaber

Peter Brönnimann
Untergasse 11 b
8476 Unterstammheim CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Konserviertes, tiefgekühltes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Fruchtmus.

Klasse 30

Kaffee, Tee, Kakao; Mehle und Getreidepräparate; Honig, Melassesirup.

Klasse 31

Landerzeugnisse sowie Samenkörner, soweit sie in dieser Klassen enthalten sind; frisches Obst und Gemüse.

Klasse 32

Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag KOÓNI ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 558924 gehört zu der Bildmarke «-» von Peter Brönnimann. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 558924 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Oktober 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 558924 gehört dem Inhaber Peter Brönnimann Untergasse 11 b, 8476 Unterstammheim CH. Der Inhaber Peter Brönnimann hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke KOÓNI ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke KOÓNI ((fig.)), eingetragen durch Peter Brönnimann, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.