Home  »  Meldung vom 08.08.2017  »  Marke impulStraining von Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing

Wortmarke impulStraining von Bernhard Benndorf ... 558556


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 05.06.2007



Details zur Marke impulStraining

Gesuch Nr.

50003/2007

Wortmarke

impulStraining

Eintrag ins Markenregister

22.05.2007

Hinterlegungs­datum

01.01.2007

Eintragsänderung

05.06.2007

Ablauf Schutzfrist

01.01.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 106 vom 05.06.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41

Löschdatum

07.08.2017

Inhaber

Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing
Grieshaldenweg 23a
4314 Zeiningen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Zusammenfassung zum Markeneintrag impulStraining

Markeneintragung: Die Markennummer 558556 gehört zu der Wortmarke «impulStraining» von Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 558556 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. August 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 558556 gehört dem Inhaber Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing Grieshaldenweg 23a, 4314 Zeiningen CH. Der Inhaber Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke impulStraining mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke impulStraining, eingetragen durch Bernhard Benndorf Kommunikationsmarketing, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.