Home  »  Meldung vom 15.08.2017  »  Marke LART-DESIGN von Holliger Thomas

Wortmarke LART-DESIGN von Holliger Thomas - Markeneintrag ... 558213


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 30.05.2007



Details zur Marke LART-DESIGN

Gesuch Nr.

50382/2007

Wortmarke

LART-DESIGN

Eintrag ins Markenregister

11.05.2007

Hinterlegungs­datum

11.01.2007

Eintragsänderung

30.05.2007

Ablauf Schutzfrist

11.01.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 102 vom 30.05.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

25, 26

Löschdatum

14.08.2017

Inhaber

Holliger Thomas
Meisenweg 4
4564 Obergerlafingen CH
 

Vertreter

Holliger Thomas
Meisenweg 4
4564 Obergerlafingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 25

Büstenhalterträger, Büstenhalter, Bekleidungsstücke, Kopfbedeckungen. Schuhwaren.

Klasse 26

Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag LART-DESIGN

Markeneintragung: Die Markennummer 558213 gehört zu der Wortmarke «LART-DESIGN» von Holliger Thomas. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 558213 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. August 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 558213 gehört dem Inhaber Holliger Thomas Meisenweg 4, 4564 Obergerlafingen CH. Holliger Thomas wird vertreten durch Holliger Thomas Meisenweg 4, 4564 Obergerlafingen CH.


Marke LART-DESIGN mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke LART-DESIGN, eingetragen durch Holliger Thomas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.