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Bildmarke VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE von Feldschlösschen ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 08.05.2007

Bildmarke 557630

Details zur Marke VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE ((fig.))

Gesuch Nr.

60870/2006

Bildmarke

VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

23.04.2007

Hinterlegungs­datum

30.03.2007

Eintragsänderung

08.05.2007

Ablauf Schutzfrist

30.03.2027

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 88 vom 08.05.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Feldschlösschen Getränke Holding AG
Feldschlösschenstrasse 34
4310 Rheinfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere, Ale und Porter; alkoholfreie Getränke, ausgenommen Mineralwässer und kohlesäurehaltige Wässer, Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken; alle vorgenannten Waren schweizerischer Herkunft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 557630 gehört zu der Bildmarke «-» von Feldschlösschen Getränke Holding AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 557630 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 01. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 557630 gehört dem Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG Feldschlösschenstrasse 34, 4310 Rheinfelden CH. Der Inhaber Feldschlösschen Getränke Holding AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke VALAISANNE BIÈRE SPÉCIALE ((fig.)), eingetragen durch Feldschlösschen Getränke Holding AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.