Home  »  Meldung vom 12.09.2017  »  Marke GRAINCARE@TECHNOLOGY von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG

Wortmarke GRAINCARE@TECHNOLOGY von SYNGENTA PARTICIPATIONS ... 557580


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 08.05.2007



Details zur Marke GRAINCARE@TECHNOLOGY

Gesuch Nr.

00210/2007

Wortmarke

GRAINCARE@TECHNOLOGY

Eintrag ins Markenregister

23.04.2007

Hinterlegungs­datum

07.02.2007

Eintragsänderung

08.05.2007

Ablauf Schutzfrist

07.02.2017

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 88 vom 08.05.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

1, 5

Löschdatum

11.09.2017

Inhaber

SYNGENTA PARTICIPATIONS AG
Schwarzwaldallee 215
4058 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke.

Klasse 5

Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GRAINCARE@TECHNOLOGY

Markeneintragung: Die Markennummer 557580 gehört zu der Wortmarke «GRAINCARE@TECHNOLOGY» von SYNGENTA PARTICIPATIONS AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 557580 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 11. September 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 557580 gehört dem Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG Schwarzwaldallee 215, 4058 Basel CH. Der Inhaber SYNGENTA PARTICIPATIONS AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke GRAINCARE@TECHNOLOGY mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GRAINCARE@TECHNOLOGY, eingetragen durch SYNGENTA PARTICIPATIONS AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.