Home  »  Meldung vom 13.06.2017  »  Marke Carvologie von Sepp Bürcher Sport AG

Wortmarke Carvologie von Sepp Bürcher Sport AG - ... 557089


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Wallis  VS (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 01.05.2007



Details zur Marke Carvologie

Gesuch Nr.

60132/2006

Wortmarke

Carvologie

Eintrag ins Markenregister

13.04.2007

Hinterlegungs­datum

08.11.2006

Eintragsänderung

01.05.2007

Ablauf Schutzfrist

08.11.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 83 vom 01.05.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

28, 41

Löschdatum

12.06.2017

Inhaber

Sepp Bürcher Sport AG
Aletschpromenade
3987 Riederalp CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Münstergasse 38
3011 Bern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 28

Turn- und Sportartikel, nämlich Tennisartikel, Badmintonartikel, Kletterartikel, Bergsportartikel, Eissportartikel.

Klasse 41

Erziehung und sportliche Aktivitäten im Bereich Tennis, Badminton, Bergsport, Eissport.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Carvologie

Markeneintragung: Die Markennummer 557089 gehört zu der Wortmarke «Carvologie» von Sepp Bürcher Sport AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 557089 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 557089 gehört dem Inhaber Sepp Bürcher Sport AG Aletschpromenade, 3987 Riederalp CH. Sepp Bürcher Sport AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Münstergasse 38, 3011 Bern CH.


Marke Carvologie mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Carvologie, eingetragen durch Sepp Bürcher Sport AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.