Home  »  Meldung vom 01.11.2016  »  Marke Easywood von sperrag jago ag

Wortmarke Easywood von sperrag jago ag - Markeneintrag Nr. 556389


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Land  BL (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 28.03.2007



Details zur Marke Easywood

Gesuch Nr.

59924/2006

Wortmarke

Easywood

Eintrag ins Markenregister

14.03.2007

Hinterlegungs­datum

02.11.2006

Eintragsänderung

28.03.2007

Ablauf Schutzfrist

02.11.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 61 vom 28.03.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

19, 37, 39

Inhaber

sperrag jago ag
Im Wannenboden 4
4133 Pratteln CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 19

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

Klasse 37

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

Klasse 39

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Easywood

Markeneintragung: Die Markennummer 556389 gehört zu der Wortmarke «Easywood» von sperrag jago ag. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 556389 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 556389 gehört dem Inhaber sperrag jago ag Im Wannenboden 4, 4133 Pratteln CH. Der Inhaber sperrag jago ag hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Easywood mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Easywood, eingetragen durch sperrag jago ag, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.