Details zur Marke supplement facts ((fig.))
Gesuch Nr.
Bildmarke
supplement facts ((fig.))
Hinterlegungsdatum
20.05.2009
Ablauf Schutzfrist
20.05.2019
Status
gelöschtes Gesuch
Nizza-Klassifikation Nr.
15, 25, 41
Löschdatum
09.07.2009
Inhaber
Grafenaustrasse 3
6300 Zug CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 15
Musikinstrumente; insbesondere auch elektronische Musikinstrumente und Musik-Synthesizer.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen; insbesondere auch T-Shirts, Hemden.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten; insbesondere auch Produktion von Musik, Dienstleistungen auf dem Gebiet des Musikverlagswesens; Veranstaltung von Unterhaltungsshows [Künstleragenturen], Konzerten, Musik Events; Produktion von Musik-Fernsehprogrammen; Musikdarbietungen; Komponieren von Musik für Dritte; Vermittlung und Management von musikalischen Talenten.
Zusammenfassung zum Markeneintrag supplement facts ((fig.))
Markeneintragung: Die Gesuchnummer 55627/2009 gehört zum Markengesuch von Upper Shelf Music Management AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 55627/2009 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. Juli 2009 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Gesuch Nr. 55627/2009 / Bildmarke supplement facts von Upper Shelf Music ... gehört dem Inhaber Upper Shelf Music Management AG Grafenaustrasse 3, 6300 Zug CH. Der Inhaber Upper Shelf Music Management AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke supplement facts ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke supplement facts ((fig.)), eingetragen durch Upper Shelf Music Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZG (Kanton Markeninhaber)
