Home  »  Meldung vom 15.06.2026  »  Marke Sparkonto Privileg 50 von Luzerner Kantonalbank

Wortmarke Sparkonto Privileg 50 von Luzerner Kantonalbank - ... 556268


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

aktiv



Details zur Marke Sparkonto Privileg 50

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02226/2006

Wortmarke

Sparkonto Privileg 50

Eintrag ins Markenregister

09.03.2007

Hinterlegungs­datum

02.11.2006

Ablauf Schutzfrist

02.11.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 16, 35, 36, 42, 45

Inhaber

Luzerner Kantonalbank
Pilatusstrasse 12, Postfach
6002 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation



Zusammenfassung zum Markeneintrag Sparkonto Privileg 50

Markeneintragung: Die Markennummer 556268 gehört zu der Wortmarke «Sparkonto Privileg 50» von Luzerner Kantonalbank. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 556268 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. November 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 556268 gehört dem Inhaber Luzerner Kantonalbank Pilatusstrasse 12, Postfach, 6002 Luzern CH. Luzerner Kantonalbank wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke Sparkonto Privileg 50 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke Sparkonto Privileg 50, eingetragen durch Luzerner Kantonalbank, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.