Home  »  Meldung vom 08.06.2026  »  Marke BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.)) von Hotelfachschule Belvoirpark HF

BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.)) (556249)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 556249

Details zur Marke BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02148/2006

Bildmarke

BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

09.03.2007

Hinterlegungs­datum

24.10.2006

Ablauf Schutzfrist

24.10.2036

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

41

Inhaber

Hotelfachschule Belvoirpark HF
Seestrasse 141
8002 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 556249 gehört zu der Bildmarke «BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.))» von Hotelfachschule Belvoirpark HF. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 556249 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 18. August 2006 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 556249 gehört dem Inhaber Hotelfachschule Belvoirpark HF Seestrasse 141, 8002 Zürich CH. Der Inhaber Hotelfachschule Belvoirpark HF hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke BELVOIRPARK EINE SCHULE IN BEWEGUNG ((fig.)), eingetragen durch Hotelfachschule Belvoirpark HF, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.