Home  »  Meldung vom 05.07.2025  »  Marke STRADIVARI QUARTETT ((fig.)) von Maja Diem-Weber

STRADIVARI QUARTETT ((fig.)) (556031)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 556031

Details zur Marke STRADIVARI QUARTETT ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

61358/2006

Bildmarke

STRADIVARI QUARTETT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

01.03.2007

Hinterlegungs­datum

20.02.2007

Ablauf Schutzfrist

20.02.2027

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

9, 41

Inhaber

Maja Diem-Weber
Goldhaldenstrasse 23
8702 Zollikon CH
 

Vertreter

freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury
Gämsenstrasse 3
8006 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag STRADIVARI QUARTETT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 556031 gehört zu der Bildmarke «STRADIVARI QUARTETT ((fig.))» von Maja Diem-Weber. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 556031 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 556031 gehört dem Inhaber Maja Diem-Weber Goldhaldenstrasse 23, 8702 Zollikon CH. Maja Diem-Weber wird vertreten durch freigutpartners IP Law Firm,Rechtsanwalt Dr. Robert Flury Gämsenstrasse 3, 8006 Zürich CH.


Marke STRADIVARI QUARTETT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STRADIVARI QUARTETT ((fig.)), eingetragen durch Maja Diem-Weber, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.