Home  »  Meldung vom 13.06.2017  »  Marke T4 von Suva

Wortmarke T4 von Suva - Markeneintrag Nr. 555685


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 06.03.2007



Details zur Marke T4

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.CH

Gesuch Nr.

02272/2006

Wortmarke

T4

Eintrag ins Markenregister

20.02.2007

Hinterlegungs­datum

10.11.2006

Eintragsänderung

06.03.2007

Ablauf Schutzfrist

10.11.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 45 vom 06.03.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36, 41

Löschdatum

12.06.2017

Inhaber

Suva
Fluhmattstrasse 1
6002 Luzern CH
 

Vertreter

Kaufmann Rüedi,Rechtsanwälte
Alpenquai 28a
6005 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag T4

Markeneintragung: Die Markennummer 555685 gehört zu der Wortmarke «T4» von Suva. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 555685 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 12. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 555685 gehört dem Inhaber Suva Fluhmattstrasse 1, 6002 Luzern CH. Suva wird vertreten durch Kaufmann Rüedi,Rechtsanwälte Alpenquai 28a, 6005 Luzern CH.


Marke T4 mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.CH)

Die Angaben zur Marke T4, eingetragen durch Suva, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.CH auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.