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Bildmarke Zweistern Stadium von Rimuss- und Weinkellerei ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 22.02.2007

Bildmarke 555349

Details zur Marke Zweistern Stadium ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

60686/2006

Bildmarke

Zweistern Stadium ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

08.02.2007

Hinterlegungs­datum

24.11.2006

Eintragsänderung

22.02.2007

Ablauf Schutzfrist

24.11.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 37 vom 22.02.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

26.06.2017

Inhaber

Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG
Dickistrasse 1
8215 Hallau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Klasse 33

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

Zusammenfassung zum Markeneintrag Zweistern Stadium ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 555349 gehört zu der Bildmarke «-» von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 555349 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 555349 gehört dem Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG Dickistrasse 1, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Zweistern Stadium ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Zweistern Stadium ((fig.)), eingetragen durch Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.