Details zur Marke Zweistern Stadium ((fig.))
Marken Nr.
Datenquelle
IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch
Gesuch Nr.
60686/2006
Bildmarke
Zweistern Stadium ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
08.02.2007
Hinterlegungsdatum
24.11.2006
Eintragsänderung
22.02.2007
Ablauf Schutzfrist
24.11.2016
Status Marke
gelöscht
Quelle
SHAB-Nr. 37 vom 22.02.2007
Nizza-Klassifikation Nr.
32, 33
Löschdatum
26.06.2017
Inhaber
Dickistrasse 1
8215 Hallau CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 32
Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.
Klasse 33
Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).
Zusammenfassung zum Markeneintrag Zweistern Stadium ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 555349 gehört zu der Bildmarke «-» von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 555349 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. Juni 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 555349 gehört dem Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG Dickistrasse 1, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke Zweistern Stadium ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke Zweistern Stadium ((fig.)), eingetragen durch Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
SH (Kanton Markeninhaber)
