Home  »  Meldung vom 16.06.2016  »  Marke Trifer von Aregger Chemie

Wortmarke Trifer von Aregger Chemie - Markeneintrag Nr. 554910


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Solothurn  SO (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 13.02.2007



Details zur Marke Trifer

Gesuch Nr.

60416/2006

Wortmarke

Trifer

Eintrag ins Markenregister

30.01.2007

Hinterlegungs­datum

17.11.2006

Eintragsänderung

13.02.2007

Ablauf Schutzfrist

17.11.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 30 vom 13.02.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

1

Inhaber

Aregger Chemie
Garwidenstrasse 10
4702 Oensingen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 1

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Trifer

Markeneintragung: Die Markennummer 554910 gehört zu der Wortmarke «Trifer» von Aregger Chemie. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 554910 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Juni 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 554910 gehört dem Inhaber Aregger Chemie Garwidenstrasse 10, 4702 Oensingen CH. Der Inhaber Aregger Chemie hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Trifer mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Trifer, eingetragen durch Aregger Chemie, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.