Home  »  Meldung vom 09.04.2015  »  work2do von PERSOLUTION AG

Bildmarke work2do von PERSOLUTION AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 09.04.2015

Bildmarke 55483/2014

Details zur Marke work2do ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

work2do ((fig.))

Hinterlegungs­datum

14.10.2014

Ablauf Schutzfrist

14.10.2024

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 42

Löschdatum

09.04.2015

Inhaber

PERSOLUTION AG
Aufwiesenstrasse 2
8305 Dietlikon ZH CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 42

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software.

Zusammenfassung zum Markeneintrag work2do ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 55483/2014 gehört zum Markengesuch von PERSOLUTION AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 55483/2014 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 09. April 2015 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 55483/2014 / Bildmarke work2do von PERSOLUTION AG (Markenregister) gehört dem Inhaber PERSOLUTION AG Aufwiesenstrasse 2, 8305 Dietlikon ZH CH. Der Inhaber PERSOLUTION AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke work2do ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke work2do ((fig.)), eingetragen durch PERSOLUTION AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.