Home  »  Meldung vom 29.11.2018  »  Marke Hyperflos von Hans Rentsch AG

Wortmarke Hyperflos von Hans Rentsch AG - Markeneintrag Nr. 554347


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Appenzell Ausserrhoden  AR (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.02.2007



Details zur Marke Hyperflos

Gesuch Nr.

58751/2006

Wortmarke

Hyperflos

Eintrag ins Markenregister

18.01.2007

Hinterlegungs­datum

28.09.2006

Eintragsänderung

01.02.2007

Ablauf Schutzfrist

28.09.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 22 vom 01.02.2007

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Hans Rentsch AG
Hauptstrasse 50
9042 Speicher CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster, Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hyperflos

Markeneintragung: Die Markennummer 554347 gehört zu der Wortmarke «Hyperflos» von Hans Rentsch AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 554347 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. November 2018 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 554347 gehört dem Inhaber Hans Rentsch AG Hauptstrasse 50, 9042 Speicher CH. Der Inhaber Hans Rentsch AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Hyperflos mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hyperflos, eingetragen durch Hans Rentsch AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.