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Bildmarke CAFFE LATTE TRESPRESSO von Emmi AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Luzern  LU (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.02.2008

Bildmarke 55350/2007

Details zur Marke CAFFE LATTE TRESPRESSO ((fig.))

Gesuch Nr.

Bildmarke

CAFFE LATTE TRESPRESSO ((fig.))

Hinterlegungs­datum

18.05.2007

Ablauf Schutzfrist

18.05.2017

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

29, 30, 32, 33

Löschdatum

28.02.2008

Inhaber

Emmi AG
Habsburgerstrasse 12, Postfach
6002 Luzern CH
 

Vertreter

Troller Hitz Troller & Partner, Rechtsanwälte
Schweizerhofquai 2, Postfach
6002 Luzern CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 29

Milch mit Kaffeezusatz.

Klasse 30

Kaffeegetränke.

Klasse 32

Alkoholfreie Mischgetränke unter Zusatz von Milch und Kaffee.

Klasse 33

Alkoholhaltige Getränke (mit Ausnahme von Bier), Cocktails und Liköre, alle unter Zusatz von Kaffee und Milch.



Liste aller Marken

Zusammenfassung zum Markeneintrag CAFFE LATTE TRESPRESSO ((fig.))

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 55350/2007 gehört zum Markengesuch von Emmi AG. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 55350/2007 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 28. Februar 2008 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 55350/2007 / Bildmarke CAFFE LATTE TRESPRESSO von Emmi AG ... gehört dem Inhaber Emmi AG Habsburgerstrasse 12, Postfach, 6002 Luzern CH. Emmi AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller & Partner, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2, Postfach, 6002 Luzern CH.


Marke CAFFE LATTE TRESPRESSO ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke CAFFE LATTE TRESPRESSO ((fig.)), eingetragen durch Emmi AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.