Home  »  Meldung vom 28.02.2017  »  Dragon Food von Lobsang WANGRA

Bildmarke Dragon Food von Lobsang WANGRA (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 12.12.2006

Bildmarke 552828

Details zur Marke Dragon Food ((fig.))

Gesuch Nr.

56627/2006

Bildmarke

Dragon Food ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.11.2006

Hinterlegungs­datum

26.07.2006

Eintragsänderung

12.12.2006

Ablauf Schutzfrist

26.07.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 241 vom 12.12.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

39, 43

Löschdatum

27.02.2017

Inhaber

Lobsang WANGRA
Wingertlistrasse 21
8405 Winterthur CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 39

Auslieferung von Speisen und Getränke (Transport); Hauslieferdienste (Home-Delivery); Kurierdienste.

Klasse 43

Verpflegung von Gästen, einschliesslich Restaurants; Catering; Betrieb von Restaurants, Cafes, Bars und Cafeterias; Take-Away-Dienstleistungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Dragon Food ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 552828 gehört zu der Bildmarke «-» von Lobsang WANGRA. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 552828 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 27. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 552828 gehört dem Inhaber Lobsang WANGRA Wingertlistrasse 21, 8405 Winterthur CH. Der Inhaber Lobsang WANGRA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Dragon Food ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Dragon Food ((fig.)), eingetragen durch Lobsang WANGRA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.