Home  »  Meldung vom 21.03.2017  »  BOSShard von Bosshard+Co. AG

Bildmarke BOSShard von Bosshard+Co. AG (Markenregister)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 28.11.2006

Bildmarke 552395

Details zur Marke BOSShard ((fig.))

Gesuch Nr.

57386/2006

Bildmarke

BOSShard ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.11.2006

Hinterlegungs­datum

18.08.2006

Eintragsänderung

28.11.2006

Ablauf Schutzfrist

18.08.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 231 vom 28.11.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

2

Löschdatum

20.03.2017

Farbanspruch

Rot, gelb, blau, violett.

Inhaber

Bosshard+Co. AG
Ifangstrasse 97
8153 Rümlang CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 2

Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BOSShard ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 552395 gehört zu der Bildmarke «-» von Bosshard+Co. AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 552395 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. März 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 552395 gehört dem Inhaber Bosshard+Co. AG Ifangstrasse 97, 8153 Rümlang CH. Der Inhaber Bosshard+Co. AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke BOSShard ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BOSShard ((fig.)), eingetragen durch Bosshard+Co. AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.