Home  »  Meldung vom 21.09.2016  »  Marke Hang Blues von Thomas Walter Siegrist

Wortmarke Hang Blues von Thomas Walter Siegrist - ... 551726


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Aargau  AG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 14.11.2006



Details zur Marke Hang Blues

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

57984/2006

Wortmarke

Hang Blues

Eintrag ins Markenregister

30.10.2006

Hinterlegungs­datum

06.09.2006

Eintragsänderung

14.11.2006

Ablauf Schutzfrist

06.09.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 221 vom 14.11.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

18, 25

Inhaber

Thomas Walter Siegrist
Sämisweidstrasse 2
5035 Unterentfelden CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen; Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 25

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hang Blues

Markeneintragung: Die Markennummer 551726 gehört zu der Wortmarke «Hang Blues» von Thomas Walter Siegrist. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 551726 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 551726 gehört dem Inhaber Thomas Walter Siegrist Sämisweidstrasse 2, 5035 Unterentfelden CH. Der Inhaber Thomas Walter Siegrist hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Hang Blues mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hang Blues, eingetragen durch Thomas Walter Siegrist, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.