Details zur Marke GOLF PARC ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
56382/2006
Bildmarke
GOLF PARC ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
27.09.2006
Hinterlegungsdatum
19.07.2006
Eintragsänderung
11.10.2006
Ablauf Schutzfrist
19.07.2026
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 197 vom 11.10.2006
Nizza-Klassifikation Nr.
16, 25, 28, 41, 43
Inhaber
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 16
Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibwaren und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr- und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit es in dieser Klasse enthalten ist; Drucklettern; Druckstöcke; Fotografien.
Klasse 25
Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.
Klasse 28
Spiele, Spielzeug; Modelleisenbahnen, -Busse und -Schiffe.
Klasse 41
Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.
Klasse 43
Verpflegung; Beherbergung von Gästen.
Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLF PARC ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 550560 gehört zu der Bildmarke «-» von Migros-Genossenschafts-Bund. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 550560 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. April 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 550560 gehört dem Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund Limmatstrasse 152, 8005 Zürich CH. Der Inhaber Migros-Genossenschafts-Bund hat keinen Vertreter hinterlegt.
Marke GOLF PARC ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke GOLF PARC ((fig.)), eingetragen durch Migros-Genossenschafts-Bund, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
ZH (Kanton Markeninhaber)
