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Wortmarke hillclimber von Raptor SA - Markeneintrag Nr. 55052/2012


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Vaud  VD (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 03.08.2012



Details zur Marke hillclimber

Gesuch Nr.

Wortmarke

hillclimber

Hinterlegungs­datum

26.04.2012

Ablauf Schutzfrist

26.04.2022

Status

gelöschtes Gesuch

Nizza-Klassifikation Nr.

12, 18, 26, 28

Löschdatum

03.08.2012

Inhaber

Raptor SA
Moraine 30
1162 St-Prex CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 12

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

Klasse 18

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit sie nicht in anderen Klassen enthalten sind; Häute und Felle; Reise- und Handkoffer; Regenschirme und Sonnenschirme; Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

Klasse 26

Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

Klasse 28

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind; Christbaumschmuck.

Zusammenfassung zum Markeneintrag hillclimber

Markeneintragung: Die Gesuchnummer 55052/2012 gehört zum Markengesuch von Raptor SA. Ausgestellt wurde die Gesuch Nr. 55052/2012 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 03. August 2012 statt. Der Status dieses Gesuchs ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Gesuch Nr. 55052/2012 / Wortmarke hillclimber von Raptor SA - Markeneintrag Nr. gehört dem Inhaber Raptor SA Moraine 30, 1162 St-Prex CH. Der Inhaber Raptor SA hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke hillclimber mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke hillclimber, eingetragen durch Raptor SA, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.