Details zur Marke PRO SCHMELZ ((fig.))
Marken Nr.
Gesuch Nr.
01761/2006
Bildmarke
PRO SCHMELZ ((fig.))
Eintrag ins Markenregister
07.09.2006
Hinterlegungsdatum
24.08.2006
Eintragsänderung
21.09.2006
Ablauf Schutzfrist
24.08.2026
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 183 vom 21.09.2006
Nizza-Klassifikation Nr.
3, 5, 21
Inhaber
Clocherane, Youghal Road
Dungarvan, Co. Waterford IE
Vertreter
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 3
Nicht medizinische Toilettemittel, Zahnputzmittel, Mundwässer und Atemerfrischer; Mundpflegemittel, Zahngels, Bleichmittel, Zahnpoliermittel, Zahnweissmacher und -härter, kosmetische Fleckentfernmittel.
Klasse 5
Medizinische Mundpflegeprodukte, medizinische Zahnpoliermittel, medizinische Zahnweissmacher, medizinische Mundwässer, medizinische Bleichmittel.
Klasse 21
Zahnbürsten, Zahnstocher, Zahnseide, Bürsten und Schwämme.
Zusammenfassung zum Markeneintrag PRO SCHMELZ ((fig.))
Markeneintragung: Die Markennummer 549992 gehört zu der Bildmarke «-» von Stafford-Miller (Ireland) Limited. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549992 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 02. März 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Die Markeneintrag Nr. 549992 gehört dem Inhaber Stafford-Miller (Ireland) Limited Clocherane, Youghal Road, Dungarvan, Co. Waterford IE. Stafford-Miller (Ireland) Limited wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.
Marke PRO SCHMELZ ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke PRO SCHMELZ ((fig.)), eingetragen durch Stafford-Miller (Ireland) Limited, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.