Home  »  Meldung vom 12.01.2025  »  Marke Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.)) von IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH

Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.)) (549907)


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Bildmarke 549907

Details zur Marke Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

54449/2006

Bildmarke

Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.09.2006

Hinterlegungs­datum

18.05.2006

Ablauf Schutzfrist

18.05.2026

Status Marke

aktiv

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 44

Inhaber

IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH
Schokoladenweg 8
9011 St. Gallen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation

Zusammenfassung zum Markeneintrag Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 549907 gehört zu der Bildmarke «Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.))» von IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549907 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 19. September 2005 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549907 gehört dem Inhaber IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH Schokoladenweg 8, 9011 St. Gallen CH. Der Inhaber IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Golf Leader Das Magazin zum Golfspiel ((fig.)), eingetragen durch IMAGE-CONSULTING & Verlag GmbH, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.