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Bildmarke keller officesysteme von Keller Züberwangen AG ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 19.09.2006

Bildmarke 549904

Details zur Marke keller officesysteme ((fig.))

Gesuch Nr.

52836/2006

Bildmarke

keller officesysteme ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

05.09.2006

Hinterlegungs­datum

29.03.2006

Eintragsänderung

19.09.2006

Ablauf Schutzfrist

29.03.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 181 vom 19.09.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

20

Löschdatum

31.10.2016

Farbanspruch

Rot (Pantone 1795), schwarz.

Inhaber

Keller Züberwangen AG
Ebnifeld 2
9523 Züberwangen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 20

Büromöbel aus Holz, Holzwerkstoffen und Metall; Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.



Zusammenfassung zum Markeneintrag keller officesysteme ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 549904 gehört zu der Bildmarke «-» von Keller Züberwangen AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549904 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 31. Oktober 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549904 gehört dem Inhaber Keller Züberwangen AG Ebnifeld 2, 9523 Züberwangen CH. Der Inhaber Keller Züberwangen AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke keller officesysteme ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke keller officesysteme ((fig.)), eingetragen durch Keller Züberwangen AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.