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Bildmarke 549703 von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schaffhausen  SH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 14.09.2006

Bildmarke 549703

Details zur Marke **ZWEISTERN "SCHANTUS" ((fig.))

Datenquelle

IGE – Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum (Swissreg). Aufbereitung: HELP.ch

Gesuch Nr.

01016/2006

Bildmarke

**ZWEISTERN "SCHANTUS" ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

31.08.2006

Hinterlegungs­datum

19.07.2006

Eintragsänderung

14.09.2006

Ablauf Schutzfrist

19.07.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 178 vom 14.09.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

32, 33

Löschdatum

20.02.2017

Inhaber

Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG
Dickistrasse 1
8215 Hallau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere.

Klasse 33

Alkoholische Getränke.

Zusammenfassung zum Markeneintrag **ZWEISTERN "SCHANTUS" ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 549703 gehört zu der Bildmarke «-» von Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549703 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 20. Februar 2017 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549703 gehört dem Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG Dickistrasse 1, 8215 Hallau CH. Der Inhaber Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke **ZWEISTERN "SCHANTUS" ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke **ZWEISTERN "SCHANTUS" ((fig.)), eingetragen durch Rimuss- und Weinkellerei Rahm AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.