Home  »  Meldung vom 18.12.2023  »  Marke BESORFIB von Warner-Lambert Company LLC

Wortmarke BESORFIB von Warner-Lambert Company LLC - ... 549623


Land des Markeninhabers: USA Vereinigte Staaten von Amerika  US (Land Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 12.09.2006



Details zur Marke BESORFIB

Gesuch Nr.

56162/2006

Wortmarke

BESORFIB

Eintrag ins Markenregister

29.08.2006

Hinterlegungs­datum

13.07.2006

Eintragsänderung

12.09.2006

Ablauf Schutzfrist

13.07.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 176 vom 12.09.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

5

Inhaber

Warner-Lambert Company LLC
66 Hudson Boulevard East
New York, NY 10001-2192 US
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 5

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse sowie Präparate für die Gesundheitspflege.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BESORFIB

Markeneintragung: Die Markennummer 549623 gehört zu der Wortmarke «BESORFIB» von Warner-Lambert Company LLC. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549623 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 15. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549623 gehört dem Inhaber Warner-Lambert Company LLC 66 Hudson Boulevard East, New York, NY 10001-2192 US. Warner-Lambert Company LLC wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke BESORFIB mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BESORFIB, eingetragen durch Warner-Lambert Company LLC, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.