Home  »  Meldung vom 06.01.2016  »  ST. ALBANTOR ZAHNARZT von ZA med. dent. Boris Nikas

Bildmarke ST. ALBANTOR ZAHNARZT von ZA med. dent. Boris ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Basel Stadt  BS (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 07.09.2006

Bildmarke 549550

Details zur Marke ST. ALBANTOR ZAHNARZT ((fig.))

Gesuch Nr.

54866/2006

Bildmarke

ST. ALBANTOR ZAHNARZT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

24.08.2006

Hinterlegungs­datum

01.06.2006

Eintragsänderung

07.09.2006

Ablauf Schutzfrist

01.06.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 173 vom 07.09.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

44

Farbanspruch

Orange, schwarz, weiss.

Inhaber

ZA med. dent. Boris Nikas
Gellertstrasse 2a
4052 Basel CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 44

Dienstleistungen eines Arztes; Dienstleistungen eines Tierarztes; Gesundheits- und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ST. ALBANTOR ZAHNARZT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 549550 gehört zu der Bildmarke «-» von ZA med. dent. Boris Nikas. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549550 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 06. Januar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549550 gehört dem Inhaber ZA med. dent. Boris Nikas Gellertstrasse 2a, 4052 Basel CH. Der Inhaber ZA med. dent. Boris Nikas hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke ST. ALBANTOR ZAHNARZT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ST. ALBANTOR ZAHNARZT ((fig.)), eingetragen durch ZA med. dent. Boris Nikas, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.