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Bildmarke STÄHLI FEELING FOR FINISHING von Stähli Läpp ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Bern  BE (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 29.08.2006

Bildmarke 549147

Details zur Marke STÄHLI FEELING FOR FINISHING ((fig.))

Gesuch Nr.

55040/2006

Bildmarke

STÄHLI FEELING FOR FINISHING ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

14.08.2006

Hinterlegungs­datum

07.06.2006

Eintragsänderung

29.08.2006

Ablauf Schutzfrist

07.06.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 166 vom 29.08.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

7

Inhaber

Stähli Läpp Technik AG
Sägestrasse 10
2542 Pieterlen CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 7

Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.

Zusammenfassung zum Markeneintrag STÄHLI FEELING FOR FINISHING ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 549147 gehört zu der Bildmarke «-» von Stähli Läpp Technik AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 549147 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 23. Dezember 2015 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 549147 gehört dem Inhaber Stähli Läpp Technik AG Sägestrasse 10, 2542 Pieterlen CH. Der Inhaber Stähli Läpp Technik AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke STÄHLI FEELING FOR FINISHING ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke STÄHLI FEELING FOR FINISHING ((fig.)), eingetragen durch Stähli Läpp Technik AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.