Details zur Marke SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben.
Marken Nr.
Gesuch Nr.
52980/2006
Wortmarke
SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben.
Eintrag ins Markenregister
22.06.2006
Hinterlegungsdatum
03.04.2006
Eintragsänderung
06.07.2006
Ablauf Schutzfrist
03.04.2026
Status Marke
aktiv
Quelle
SHAB-Nr. 129 vom 06.07.2006
Nizza-Klassifikation Nr.
1, 17, 41
Inhaber
Rütmattstrasse 7
6017 Ruswil CH
Vertreter
Schweizerhofquai 2 Postfach
6002 Luzern CH
Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation
Klasse 1
Klebstoffe für gewerbliche Zwecke, Kleber (Gluten), nicht für Papierwaren oder Schreibwaren, oder für den Haushalt.
Klasse 17
Klebebänder, Klebestreifen, ausser für medizinische Zwecke, für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Selbstklebebänder, ausser für medizinische Zwecke, für Papier- und Schreibwaren oder für den Haushalt.
Klasse 41
Veranstaltung und Durchführung von Workshops (Schulung, Weiter- und Ausbildung) zur Anwendung der vorgenannten Produkte.
Zusammenfassung zum Markeneintrag SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben.
Markeneintragung: Die Markennummer 547233 gehört zu der Wortmarke «SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben.» von SIGA Services AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 547233 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 24. Februar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.
Informationen zum Inhaber und Vertreter
Der Markeneintrag Nr. 547233 gehört dem Inhaber SIGA Services AG Rütmattstrasse 7, 6017 Ruswil CH. SIGA Services AG wird vertreten durch Troller Hitz Troller, Rechtsanwälte Schweizerhofquai 2 Postfach, 6002 Luzern CH.
Marke SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben. mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)
Die Angaben zur Marke SIGA. Die Entscheidung fürs Kleben., eingetragen durch SIGA Services AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.
LU (Kanton Markeninhaber)