Home  »  Meldung vom 15.12.2023  »  Marke GOLDHELL von Brauerei Schützengarten AG

Wortmarke GOLDHELL von Brauerei Schützengarten AG - ... 546221


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: St.Gallen  SG (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 01.06.2006



Details zur Marke GOLDHELL

Gesuch Nr.

52792/2006

Wortmarke

GOLDHELL

Eintrag ins Markenregister

18.05.2006

Hinterlegungs­datum

28.03.2006

Eintragsänderung

01.06.2006

Ablauf Schutzfrist

28.03.2026

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 105 vom 01.06.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

32

Inhaber

Brauerei Schützengarten AG
St. Jakob-Strasse 37
9004 St. Gallen CH
 

Vertreter

E. Blum & Co. AG
Hofwiesenstrasse 349
8050 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 32

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

Zusammenfassung zum Markeneintrag GOLDHELL

Markeneintragung: Die Markennummer 546221 gehört zu der Wortmarke «GOLDHELL» von Brauerei Schützengarten AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 546221 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 14. Dezember 2023 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 546221 gehört dem Inhaber Brauerei Schützengarten AG St. Jakob-Strasse 37, 9004 St. Gallen CH. Brauerei Schützengarten AG wird vertreten durch E. Blum & Co. AG Hofwiesenstrasse 349, 8050 Zürich CH.


Marke GOLDHELL mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke GOLDHELL, eingetragen durch Brauerei Schützengarten AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.