Home  »  Meldung vom 27.09.2016  »  Marke ABRIAS von ABRIAS Investment Management AG

Wortmarke ABRIAS von ABRIAS Investment Management AG - ... 545560


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zug  ZG (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 17.05.2006



Details zur Marke ABRIAS

Gesuch Nr.

51569/2006

Wortmarke

ABRIAS

Eintrag ins Markenregister

03.05.2006

Hinterlegungs­datum

21.02.2006

Eintragsänderung

17.05.2006

Ablauf Schutzfrist

21.02.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 95 vom 17.05.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 36

Löschdatum

26.09.2016

Inhaber

ABRIAS Investment Management AG
Bahnhofplatz
6300 Zug CH
 

Vertreter

FRORIEP AG
Bellerivestrasse 201, Postfach
8034 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 36

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

Zusammenfassung zum Markeneintrag ABRIAS

Markeneintragung: Die Markennummer 545560 gehört zu der Wortmarke «ABRIAS» von ABRIAS Investment Management AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 545560 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 26. September 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 545560 gehört dem Inhaber ABRIAS Investment Management AG Bahnhofplatz, 6300 Zug CH. ABRIAS Investment Management AG wird vertreten durch FRORIEP AG Bellerivestrasse 201, Postfach, 8034 Zürich CH.


Marke ABRIAS mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke ABRIAS, eingetragen durch ABRIAS Investment Management AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.