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Wortmarke Hexa-Consult von Hexa-Consult AG - Markeneintrag ... 545465


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Schwyz  SZ (Kanton Markeninhaber)

aktiv

Letzte Änderung: 16.05.2006



Details zur Marke Hexa-Consult

Gesuch Nr.

60687/2005

Wortmarke

Hexa-Consult

Eintrag ins Markenregister

28.04.2006

Hinterlegungs­datum

23.12.2005

Eintragsänderung

16.05.2006

Ablauf Schutzfrist

23.12.2025

Status Marke

aktiv

Quelle

SHAB-Nr. 94 vom 16.05.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

35, 41, 42

Inhaber

Hexa-Consult AG
Hauptstrasse 24
8832 Wollerau CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 35

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

Klasse 41

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

Klasse 42

Dienstleistungen im Bereich der Wissenschaft und der Technologie, sowie diesbezügliche Forschungs- und Entwicklungsdienstleistungen; industrielle Analysen und Forschung; Entwurf und Entwicklung von Computern und Computerprogrammen; Rechtsberatung und -vertretung.

Zusammenfassung zum Markeneintrag Hexa-Consult

Markeneintragung: Die Markennummer 545465 gehört zu der Wortmarke «Hexa-Consult» von Hexa-Consult AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 545465 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. Januar 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist aktiv.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 545465 gehört dem Inhaber Hexa-Consult AG Hauptstrasse 24, 8832 Wollerau CH. Der Inhaber Hexa-Consult AG hat keinen Vertreter hinterlegt.


Marke Hexa-Consult mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke Hexa-Consult, eingetragen durch Hexa-Consult AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.