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Bildmarke BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT von ...


Land Schweiz Kanton des Markeninhabers: Zürich  ZH (Kanton Markeninhaber)

gelöscht

Letzte Änderung: 11.05.2006

Bildmarke 545439

Details zur Marke BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT ((fig.))

Gesuch Nr.

53112/2006

Bildmarke

BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT ((fig.))

Eintrag ins Markenregister

27.04.2006

Hinterlegungs­datum

06.04.2006

Eintragsänderung

11.05.2006

Ablauf Schutzfrist

06.04.2016

Status Marke

gelöscht

Quelle

SHAB-Nr. 91 vom 11.05.2006

Nizza-Klassifikation Nr.

3

Löschdatum

07.11.2016

Farbanspruch

Braun, schwarz, weiss.

Inhaber

Beauwell AG
Im Zentrum 18
8604 Volketswil CH
 

Vertreter

A.W. Metz & Co. AG
Kreuzbühlstrasse 8
8008 Zürich CH

Waren und Dienstleistungen nach Nizza-Klassifikation


Klasse 3

Parfümeriewaren; ätherische Öle, Mittel zur Körper- und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

Zusammenfassung zum Markeneintrag BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT ((fig.))

Markeneintragung: Die Markennummer 545439 gehört zu der Bildmarke «-» von Beauwell AG. Ausgestellt wurde die Marken Nr. 545439 durch das IGE Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum. Die letzte Aktualisierung dieser Informationen fand am 07. November 2016 statt. Der Status dieser Schutzmarke ist gelöscht.


Informationen zum Inhaber und Vertreter

Der Markeneintrag Nr. 545439 gehört dem Inhaber Beauwell AG Im Zentrum 18, 8604 Volketswil CH. Beauwell AG wird vertreten durch A.W. Metz & Co. AG Kreuzbühlstrasse 8, 8008 Zürich CH.


Marke BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT ((fig.)) mit KI-geprüften Daten (Quelle: IGE / HELP.ch)

Die Angaben zur Marke BEAUWELL RAUM FÜR ZEIT UND SCHÖNHEIT ((fig.)), eingetragen durch Beauwell AG, basieren auf der offiziellen Publikation des Eidgenössischen Instituts für Geistiges Eigentum (IGE) unter swissreg.ch. Vor der Veröffentlichung werden alle Daten durch KI-gestützte Logiksysteme von HELP.ch auf formale und inhaltliche Plausibilität geprüft. Dabei können offensichtliche Fehler (z. B. falsche Länderkennzeichnungen) automatisch erkannt und berichtigt werden. Verbindlich bleiben ausschliesslich die amtlichen Angaben des IGE.